
Bau
Für Hoch-, Tief- und Ausbau – in der Bausaison oder bei Auftragsspitzen.
- Bauhelfer
- Fachkräfte je nach Kandidat, z. B. Maurer, Betonbau, Trockenbau
- Unterstützung auf der Baustelle
Saisonarbeit
Für Ihre Hochsaison: Wir vermitteln Arbeitskräfte aus dem Ausland für bis zu 8 Monate – über die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie stellen direkt ein, wir übernehmen Suche, Vorauswahl und die organisatorische Begleitung.

Für Hoch-, Tief- und Ausbau – in der Bausaison oder bei Auftragsspitzen.

Für Gebäudereinigung, Grund- und Saisonreinigung sowie Ferienanlagen.

Für Sommer- und Wintersaison in Hotels, Restaurants und Ferienanlagen.
Rechtlicher Rahmen
Unternehmen können Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU für einen begrenzten Zeitraum beschäftigen – unabhängig von deren beruflicher Qualifikation und in vielen Branchen. Die Arbeitsspitze muss dabei nicht saisonal bedingt sein.
Die Bundesagentur für Arbeit legt dafür jährlich ein Kontingent fest. Den Antrag stellt der Arbeitgeber – wir unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen und den Terminen.
Wir unterstützen bei administrativen Prozessen und der Vorbereitung erforderlicher Unterlagen. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an; verbindlich entscheiden die Bundesagentur für Arbeit und die Auslandsvertretung.
Nicht tarifgebunden? Dann prüfen wir gemeinsam andere Wege, zum Beispiel die Westbalkanregelung (mit längerer Vorlaufzeit) oder Kandidaten, die bereits in Deutschland leben.
Das Kontingent ist begrenzt und Visumtermine brauchen Zeit. Fragen Sie idealerweise 3 bis 4 Monate vor Saisonbeginn an.
Saisonkräfte anfragenAblauf
Branche, Tätigkeiten, Anzahl, Einsatzort und Saisonzeitraum.
Wir suchen passende Kräfte und prüfen Erfahrung und Unterlagen.
Sie lernen die Kandidaten kennen – auch per Video – und entscheiden selbst.
Sie beantragen Arbeitserlaubnis bzw. Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit; wir unterstützen bei Unterlagen und Terminen.
Anreise, Unterkunft und Anmeldung – wir begleiten organisatorisch bis zum ersten Arbeitstag.
Bis zu 8 Monate innerhalb von 12 Monaten. Bei Einsätzen bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen genügt für Staatsangehörige visumfreier Länder eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Für längere Einsätze oder visumpflichtige Länder sind eine Vorabzustimmung und ein Visum nötig.
Nein. Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ist unabhängig von der beruflichen Qualifikation möglich. Erfahrung in der Branche klären wir im Vorauswahlgespräch.
Für diesen Weg ist die Tarifbindung Voraussetzung. Sprechen Sie uns an: Wir prüfen gemeinsam, ob ein anderer Weg passt, zum Beispiel die Westbalkanregelung oder Kandidaten, die bereits in Deutschland leben.
Über diesen Weg bis zu 10 Personen pro Betrieb innerhalb von 12 Monaten. Das jährliche Gesamtkontingent der Bundesagentur für Arbeit ist begrenzt – frühe Anfragen haben bessere Chancen.
Der Arbeitgeber übernimmt die notwendigen Reisekosten für Hin- und Rückreise. Das ist gesetzlich vorgegeben.
Nein. Arbeitnehmerüberlassung ist bei diesem Weg ausgeschlossen. Die Kräfte werden direkt bei Ihnen angestellt – wie bei allen unseren Vermittlungen.
Möglichst früh – idealerweise 3 bis 4 Monate vor Saisonbeginn. So bleibt genug Zeit für Auswahl, Antrag und Visum.
Nennen Sie uns Branche, Anzahl, Einsatzort und Saisonzeitraum. Wir melden uns innerhalb von 1 Werktag.
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SION Assistent
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