Personalvermittlung & Back Office für Unternehmen in Deutschland

Saisonarbeit

Saisonkräfte für Bau, Reinigung und Hotel

Für Ihre Hochsaison: Wir vermitteln Arbeitskräfte aus dem Ausland für bis zu 8 Monate – über die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie stellen direkt ein, wir übernehmen Suche, Vorauswahl und die organisatorische Begleitung.

  • Bis zu 8 Monate
  • Ohne Qualifikationsnachweis
  • Direkte Anstellung

Für diese Branchen vermitteln wir Saisonkräfte

Bauarbeiter mit Schutzhelm bei der Arbeit

Bau

Für Hoch-, Tief- und Ausbau – in der Bausaison oder bei Auftragsspitzen.

  • Bauhelfer
  • Fachkräfte je nach Kandidat, z. B. Maurer, Betonbau, Trockenbau
  • Unterstützung auf der Baustelle
Reinigungskraft reinigt einen Schreibtisch

Reinigung

Für Gebäudereinigung, Grund- und Saisonreinigung sowie Ferienanlagen.

  • Unterhaltsreinigung
  • Grund- und Bauendreinigung
  • Reinigung von Ferienwohnungen und Hotels
Housekeeping-Wagen im Hotelflur

Hotel & Gastronomie

Für Sommer- und Wintersaison in Hotels, Restaurants und Ferienanlagen.

  • Housekeeping und Zimmerreinigung
  • Küchenhilfe und Spülkraft
  • Service und Frühstück

Rechtlicher Rahmen

Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (§ 15d BeschV)

Unternehmen können Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU für einen begrenzten Zeitraum beschäftigen – unabhängig von deren beruflicher Qualifikation und in vielen Branchen. Die Arbeitsspitze muss dabei nicht saisonal bedingt sein.

Die Bundesagentur für Arbeit legt dafür jährlich ein Kontingent fest. Den Antrag stellt der Arbeitgeber – wir unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen und den Terminen.

Wir unterstützen bei administrativen Prozessen und der Vorbereitung erforderlicher Unterlagen. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an; verbindlich entscheiden die Bundesagentur für Arbeit und die Auslandsvertretung.

  • Bis zu 8 Monateinnerhalb von 12 Monaten
  • 25.000 Plätzejährliches Kontingent der Bundesagentur für Arbeit
  • Bis zu 10 Kräftepro Betrieb innerhalb von 12 Monaten
  • Mind. 30 Std./Wochesozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Was Ihr Betrieb mitbringen muss

  • Tarifbindung: Für Ihren Betrieb gilt ein Tarifvertrag, der die Vergütung der Tätigkeit regelt – bezahlt wird nach Tarif
  • Mindestens 30 Stunden pro Woche, sozialversicherungspflichtig
  • Übernahme der Reisekosten für Hin- und Rückreise
  • Direkte Anstellung in Ihrem Betrieb – keine Arbeitnehmerüberlassung
  • Unterkunft für die Saison – stellen Sie keine, unterstützen wir bei der Suche

Nicht tarifgebunden? Dann prüfen wir gemeinsam andere Wege, zum Beispiel die Westbalkanregelung (mit längerer Vorlaufzeit) oder Kandidaten, die bereits in Deutschland leben.

Früh planen lohnt sich

Das Kontingent ist begrenzt und Visumtermine brauchen Zeit. Fragen Sie idealerweise 3 bis 4 Monate vor Saisonbeginn an.

Saisonkräfte anfragen

Ablauf

So kommen Ihre Saisonkräfte zu Ihnen

  1. Bedarf & Zeitraum mitteilen

    Branche, Tätigkeiten, Anzahl, Einsatzort und Saisonzeitraum.

  2. Suche & Vorauswahl

    Wir suchen passende Kräfte und prüfen Erfahrung und Unterlagen.

  3. Vorstellungsgespräch

    Sie lernen die Kandidaten kennen – auch per Video – und entscheiden selbst.

  4. Antrag & Visum

    Sie beantragen Arbeitserlaubnis bzw. Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit; wir unterstützen bei Unterlagen und Terminen.

  5. Anreise & Saisonstart

    Anreise, Unterkunft und Anmeldung – wir begleiten organisatorisch bis zum ersten Arbeitstag.

Häufige Fragen zur Saisonarbeit

Wie lange dürfen Saisonkräfte bei uns arbeiten?

Bis zu 8 Monate innerhalb von 12 Monaten. Bei Einsätzen bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen genügt für Staatsangehörige visumfreier Länder eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Für längere Einsätze oder visumpflichtige Länder sind eine Vorabzustimmung und ein Visum nötig.

Brauchen die Kräfte eine Berufsausbildung?

Nein. Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ist unabhängig von der beruflichen Qualifikation möglich. Erfahrung in der Branche klären wir im Vorauswahlgespräch.

Unser Betrieb ist nicht tarifgebunden – geht es trotzdem?

Für diesen Weg ist die Tarifbindung Voraussetzung. Sprechen Sie uns an: Wir prüfen gemeinsam, ob ein anderer Weg passt, zum Beispiel die Westbalkanregelung oder Kandidaten, die bereits in Deutschland leben.

Wie viele Saisonkräfte können wir beschäftigen?

Über diesen Weg bis zu 10 Personen pro Betrieb innerhalb von 12 Monaten. Das jährliche Gesamtkontingent der Bundesagentur für Arbeit ist begrenzt – frühe Anfragen haben bessere Chancen.

Wer trägt die Reisekosten?

Der Arbeitgeber übernimmt die notwendigen Reisekosten für Hin- und Rückreise. Das ist gesetzlich vorgegeben.

Können die Kräfte über eine Zeitarbeitsfirma eingesetzt werden?

Nein. Arbeitnehmerüberlassung ist bei diesem Weg ausgeschlossen. Die Kräfte werden direkt bei Ihnen angestellt – wie bei allen unseren Vermittlungen.

Wann sollten wir anfragen?

Möglichst früh – idealerweise 3 bis 4 Monate vor Saisonbeginn. So bleibt genug Zeit für Auswahl, Antrag und Visum.

Saisonkräfte anfragen

Nennen Sie uns Branche, Anzahl, Einsatzort und Saisonzeitraum. Wir melden uns innerhalb von 1 Werktag.

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+49 152 09511259

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