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Westbalkanregelung: LKW-Fahrer aus dem Westbalkan

Fahrer aus Albanien, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina können über die Westbalkanregelung in Deutschland arbeiten. Wir finden passende CE-Fahrer und begleiten die administrativen Schritte – bis zum ersten Arbeitstag.

Westbalkanregelung LKW-Fahrer: Fahrer vor seinem Sattelzug

Einfach erklärt

Was ist die Westbalkanregelung?

Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) erlaubt Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien eine Beschäftigung in Deutschland – auch ohne anerkannte Berufsausbildung.

Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen und prüft dabei unter anderem die Arbeitsbedingungen. Zeitarbeit ist ausgeschlossen – der Fahrer wird direkt bei Ihnen angestellt.

Die Zahl der Zustimmungen ist pro Jahr begrenzt (derzeit bis zu 50.000). Eine Absenkung ist politisch angekündigt. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand.

Führerschein

Umschreibung ohne Prüfung

Führerscheine aus Albanien, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien und Montenegro – auch Klasse C und CE – können in Deutschland ohne theoretische und praktische Prüfung umgeschrieben werden (Anlage 11 FeV).

Für Führerscheine aus Bosnien und Herzegowina gilt das nicht für die Klassen C und CE.

Zusätzlich braucht der Fahrer die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Code 95 bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis). Welche Schritte im Einzelfall nötig sind, klären wir vor der Einstellung.

Ablauf

So läuft die Einstellung über die Westbalkanregelung

  1. Bedarf & Auswahl

    Sie nennen Touren, Fahrzeuge und Anzahl. Wir schlagen vorgeprüfte Fahrer vor, Sie führen die Gespräche.

  2. Arbeitsvertrag

    Sie erstellen das Arbeitsplatzangebot zu in Deutschland üblichen Bedingungen.

  3. Zustimmung der BA

    Die Bundesagentur für Arbeit prüft und stimmt zu – wir unterstützen bei Formularen und Unterlagen.

  4. Visum

    Der Fahrer beantragt das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Land.

  5. Einreise & Start

    Anmeldung, Führerscheinumschreibung und Qualifikation – wir begleiten organisatorisch.

Zeitrahmen: Die Dauer hängt vom Kontingent, den Terminen der Auslandsvertretung und dem Einzelfall ab – oft mehrere Monate. Schneller geht es mit Fahrern, die bereits in der EU leben. Fahrer mit EU-Führerschein und Code 95

Faire Konditionen: Sie zahlen erst, wenn es passt

  • Einmalige Vermittlungsprämie je Mitarbeiter
  • Keine Anzahlung
  • Rechnung erst nach 30 Arbeitstagen
  • Scheidet der Mitarbeiter vorher aus, zahlen Sie nichts
  • Direkte Anstellung, keine Zeitarbeit

Die Höhe der Prämie hängt von Position und Anzahl ab – Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.

Wir unterstützen bei administrativen Schritten; eine Rechtsberatung bieten wir nicht an. Verbindlich entscheiden die zuständigen Behörden.

Häufige Fragen zur Westbalkanregelung

Für welche Länder gilt die Westbalkanregelung?

Für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Braucht der Fahrer eine anerkannte Ausbildung?

Nein. Die Westbalkanregelung setzt keine anerkannte Berufsausbildung voraus. Für das Fahren braucht er aber Führerschein C/CE und die Berufskraftfahrer-Qualifikation.

Kann der Fahrer über Zeitarbeit beschäftigt werden?

Nein. Zeitarbeit ist ausgeschlossen. Der Fahrer wird direkt bei Ihnen angestellt.

Wie lange dauert es?

Das hängt vom Kontingent, den Visumterminen und dem Einzelfall ab – oft mehrere Monate. Wir prüfen jeden Fall individuell; die Entscheidung treffen die Behörden.

Fahrer aus dem Westbalkan anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihren Bedarf – Touren, Fahrzeugtyp, Einsatzort. Wir melden uns innerhalb von 1 Werktag.

Lieber per E-Mail?
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